MYGYM Boutique
Hausordnung



MYGYM Boutique Hausordnung

1. Das Training erfolgt in Eigenverantwortung.

2. Alle Einrichtungen und Geräte sind sorgsam zu behandeln und nach der Verwendung zu reinigen.

3. Den Anweisungen des Studiopersonals ist Folge zu leisten.

4. Begegne sowohl den anderen Mitgliedern als auch den Mitarbeitern im MYGYM mit Respekt.

5. Die Weitergabe Deiner Membercard an Dritte ist nicht gestattet.

6. Zum Training trägst Du angemessene Trainingskleidung (Männer in T-Shirts) und feste, saubere Turnschuhe.

7. Beim Training am Gerät und auf der Matte ist immer ein Handtuch unterzulegen.

8. Die Ausdauergeräte sind nach dem Training zu reinigen und desinfizieren.

9. Alle Hanteln und Scheiben sind nach Gebrauch wieder in die dafür vorgesehenen Ständer zu legen.

10. Langhantelstangen sind immer in abgeräumtem Zustand zu verlassen.

11. Lautstarkes Trainieren ist untersagt.

12. In den Satzpausen sind Geräte zum Training freizugeben.

13. Auf der Trainingsfläche dürfen nur geschlossene Trinkgefäße (keine Glasflaschen) verwendet werden.

14. Für besseren Grip bei Langhantelstangen darf nur flüssiges Magnesium (oder vergleichbares; kein Pulver) verwendet werden.

15. Achte bitte darauf, im Nassbereich Badeschuhe zu tragen.

16. Das Rasieren oder Haare färben in den Umkleidebereichen/Duschen ist nicht gestattet.

17. Nach dem Trainingsbesuch denke unbedingt daran, Deinen Schrank zu leeren.

18. Wir bitten Dich, nicht auf der Trainingsfläche zu telefonieren.

Der Verzehr von mitgebrachten Speisen und Getränken ist nur in den Umkleidekabinen gestattet.

19. Für den Verlust oder die Beschädigung Deiner Wertgegenstände übernehmen wir keine Haftung.

20. Mutwillige Verunreinigungen oder Sachbeschädigungen im MYGYM, werden auf Kosten desjenigen behoben, der sie verursacht hat.

21. Training mit Personaltrainern ist nur zulässig, wenn diese eine Vereinbarung mit MYGYM getroffen haben.

22. Das Rauchen ist im gesamten MYGYM nicht erlaubt.

23. Die Hausordnung ist Teil Deiner Mitgliedschaftsvereinbarung.

24. Das Mitführen von Tieren ist nicht erlaubt.

Stand: November 2011